Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://warumbahn.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.
Bekannte Einschränkungen
- Farben, Kontraste, die nicht im Corporate Design des Bahnland Bayern CD's stehen: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die sie über den Schalter "Kontrast erhöhen" aktivieren können.
- Kartenanwendungen sind grundsätzlich nicht barrierefrei zugänglich; alternativ wird daher eine Listenansicht angeboten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.03.2022 manuell erstellt.
Geprüft wurde durch einen Selbsttest der Heimrich & Hannot GmbH am 22.03.2022.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.03.2022 überprüft.
Prüfgegenstand
Kampagnen-Seite Darum fahre ich Bahn
https://darumbahn.de/
Untersuchte Seiten:
- Startseite
- Dankeseite
Prüfzeitraum
22.03.2022 bis 24.03.2022
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@bahnland-bayern.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@bahnland-bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Str. 69
81379 München
Telefon: 089 748825-0 (keine Fahrplan- und Tarifauskünfte)
Fax: 089 748825-51
E-Mail: info@bahnland-bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de